Google verlangt eine sichtbare, erreichbare Datenschutzerklärung auf jeder Shopping-fähigen Website. Für deutsche Shops kommt die DSGVO-Pflicht dazu. Hier erfahren Sie, wie Sie beides korrekt umsetzen und Ihr Konto wiederherstellen.
Wer einen Online-Shop in Deutschland betreibt, braucht eine Datenschutzerklärung aus zwei unabhängigen Gründen: Das deutsche und europäische Datenschutzrecht schreibt sie vor, und Google verlangt sie für die Teilnahme an Google Shopping. Fehlt die Datenschutzerklärung oder ist sie für den Googlebot nicht erreichbar, sperrt Google das Merchant-Center-Konto.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was Google inhaltlich fordert, was die DSGVO für deutsche Shops bedeutet, welche kostenlosen Tools Ihnen bei der Erstellung helfen, wo Sie die Seite verlinken müssen und wie Sie danach erfolgreich Widerspruch einlegen.
Google prüft drei Dinge:
Google bewertet den Inhalt nicht mit juristischer Präzision. Es genügt, dass die Datenschutzerklärung erkennbar echte Datenschutzinformationen enthält, dass sie auf eine E-Commerce-Website passt und dass sie nicht offensichtlich kopiert oder nichtssagend ist. Für die rechtliche Absicherung müssen Sie aber weiter gehen als Googles Mindestanforderung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Websites, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Für deutsche Online-Shops ist sie damit Pflicht.
Die DSGVO verlangt, dass Sie Nutzer über folgende Punkte informieren:
Besonders wichtig für Shops mit Google Analytics, Google Ads oder Facebook-Pixel: Jedes externe Tool, das Daten an Dritte überträgt, muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.
Sie müssen die Datenschutzerklärung nicht von Hand schreiben. Diese kostenlosen und kostengünstigen Tools erstellen eine rechtlich belastbare Grundlage:
Damit Google und Ihre Nutzer die Datenschutzerklärung finden, verlinken Sie sie an diesen Stellen:
Die URL der Datenschutzerklärungsseite ist idealerweise einfach und einprägsam, zum Beispiel /datenschutz oder /datenschutzerklaerung. Vermeiden Sie kryptische URL-Pfade.
Unser kostenloser Scanner prüft, ob Ihre Datenschutzerklärung für den Googlebot erreichbar und in der Fußzeile verlinkt ist.
Kostenlos scannenSobald Ihre Datenschutzerklärung erstellt, erreichbar und korrekt verlinkt ist, starten Sie den Widerspruchsprozess:
Stellen Sie sicher, dass die Datenschutzerklärungsseite beim Einreichen des Widerspruchs bereits live ist. Google prüft die URL direkt nach dem Widerspruch. Wenn die Seite nicht erreichbar ist oder einen Fehler zurückgibt, wird der Widerspruch abgelehnt.
Für deutsche Nutzer schreibt die DSGVO vor, dass Datenschutzinformationen in einer leicht verständlichen Sprache bereitgestellt werden. Für einen deutschsprachigen Shop bedeutet das praktisch: ja, Deutsch. Eine englische Datenschutzerklärung auf einem deutschen Shop kann außerdem als Verstoß gegen Verbraucherschutzrecht gewertet werden.
Für Google genügt eine erkennbar echte Datenschutzerklärung. Für rechtliche Konformität müssen alle tatsächlich eingesetzten Dienste erwähnt sein. Wenn Sie Google Analytics nutzen und das nicht in der Datenschutzerklärung steht, kann das abgemahnt werden, auch wenn Google das Konto trotzdem entsperrt.
Prüfen Sie, ob der Googlebot die Seite tatsächlich crawlen kann. Häufige Ursachen für eine weiterhin nicht erkannte Datenschutzerklärung: Die Seite wird in der robots.txt oder über einen noindex-Meta-Tag ausgeschlossen, der Link in der Fußzeile ist defekt oder die Seite ist hinter einem Login verborgen. Unser Scanner hilft Ihnen bei der Diagnose.
Immer dann, wenn sich etwas an der Datenverarbeitung ändert: neues Tracking-Tool, neuer Zahlungsanbieter, neue Datenübertragung ins Ausland. Wenn sich die Rechtslage ändert, zum Beispiel durch neue EU-Urteile oder Behördenempfehlungen, sollten Sie die Erklärung ebenfalls prüfen. Premium-Dienste wie e-recht24.de benachrichtigen Sie automatisch über solche Änderungen.
Der kostenlose Scanner zeigt Ihnen, ob Ihre Datenschutzerklärung vorhanden, erreichbar und korrekt verlinkt ist, bevor Sie den Widerspruch einreichen.
Kostenlos scannen